Folgende, unter Ziff. 4.1. bis 4.3. aufgelisteten Vorgänge sind bekannt, wobei all dieses Geld aus den Liebesdiensten stammte, das die Freier den Prostituierten bezahlt hatten. Das Geld stamm- 14 te damit aus dem Erlös aus Menschenhandel, Förderung der Prostitution sowie aus qualifiziert begangenen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (Verbrechen).