- faktische Verpflichtung an 7 Tagen pro Woche während 24 Stunden zu arbeiten; - bezüglich L.________ und C.________ ist zudem weiter bekannt, dass ihnen die Verpflichtung oblag, jeden Kunden zu bedienen sowie keinen Kunden und keine sexuelle Praktik abzulehnen. Wenn sie einen Kunden ablehnen wollten, wirkte A.________ auf sie ein, so dass sie den Kunden doch bedienten oder ein Ablehnen war nicht möglich, weil das Inkasso beim Kunden bereits erfolgt war. Auch die Preise für die Dienstleistungen bestimmte A.________. Folgende Personen waren unter den vorgenannten Bedingungen im Salon „G.________" als Prostituierte tätig: