wobei diese Kosten vom 50%-Anteil der Einnahmen gedeckt wurden, welcher auch für die Schuldentilgung verwendet wurde; - auch H.________ und E.________ (ehemals E.________) hatten zusätzliche Abgaben fürs Essen und Internet-Inserate zu leisten, jedoch ist deren Höhe nicht bekannt; - Unmöglichkeit für die Prostituierten mit der Prostitution aufzuhören, da sie illegal in der Schweiz anwesend waren und keinen Ausweg aus ihrer Situation fanden sowie betreffend der Personen gemäss nachfolgend Ziff. 2.1. bis 2.3. Unmöglichkeit aufzuhören zusätzlich bevor nicht die vollständigen Schulden zurückbezahlt waren;