Strafverfolgung in ihrem eigenen Land (Thailand). Die Frauen kannten zudem weder die Örtlichkeiten, noch die Gepflogenheiten oder Sitten, noch eine der Landessprachen der Schweiz. A.________ waren diese Umstände bewusst. Die Abläufe im Geschäft mit den thailändischen Prostituierten (Frauen und Transsexuelle gem. Ziffern 2.1. bis 2.4.) funktionierten wie folgt, d.h. waren durch folgende Regelungen geprägt: - Einkassieren von 100% der Einnahmen der Prostituierten durch die Bordellbetreiberin;