Ihr Prostitutionsbetrieb war darauf angelegt, das Geschäft in dieser Art weiter zu betreiben. Damit handelte sie in der Absicht, (auch weiterhin) ein Erwerbseinkommen zu erzielen und war bereit, eine Vielzahl der vorerwähnten Delikte zu begehen. 2. Förderung der Prostitution (Art. 195 Abs. 3 StGB) begangen in der Zeit von zirka November 2008 bis August 2011 an der R.________(Strasse), Salon „G.________" zum Nachteil der nachfolgenden unter Ziff. 2.1. bis 2.4. aufgelisteten thailändischen Personen (3 Frauen und 1 Transsexuelle).