Die von A.________ übernommenen Personen (unten Ziff.1.1. bis 1.4.) hatten - mit Ausnahme von E.________ (ehemals E.________) - als Prostituierte zu folgenden Bedingungen zu arbeiten: Grundsätzlich Abgabe von 100% der Einnahmen aus den sexuellen Dienstleistungen an A.________, wovon A.________ 50% an die jeweilige Organisation für die Abzahlung der Schulden für die Einreise in die Schweiz weiterleitete. Die anderen 50% waren für A.________. Faktisch hatten die Prostituierten damit 100% ihrer Einnahmen abzugeben.