Alle vier Opfer wurden in ihrem sexuellen Selbstbestimmungsrecht verletzt, da sie aufgrund ihrer Situation der Verletzlichkeit nicht fähig waren, selbstbestimmt zu handeln. Drei dieser Opfer wurden zusätzlich im Heimatland von Mitgliedern der verschiedenen Organisationen nur rudimentäre über die Arbeits- und Lebensbedingungen in der Schweiz aufgeklärt (insbesondere die effektive Verschuldung, bei C.________ auch bezüglich Arbeitsland, bei E.________ (ehemals E.________) ebenfalls bezüglich Illegalität der Arbeit) und haben erst in der Schweiz erfahren, dass die Schulden 50:50 aufgeteilt würden.