6. Vorwurf gemäss Anklageschrift Gegenstand der Berufung der Beschuldigten und der Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft sind – mit Ausnahme der Freisprüche gemäss Ziffer I.3./3.2 und 3.3 – sämtliche Freisprüche und Schuldsprüche des erstinstanzlichen Urteils vom 13. Juni 2018. Mit Anklageschrift vom 7. April 2017 wird der Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. 2929 ff.): 1. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (Art. 182 StGB)