stellte und begründete in derselben Eingabe die folgenden Anträge (pag. 3998 ff.): 1. In Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils sei A.________ a. des gewerbsmässigen Menschenhandels, b. der Förderung der Prostitution, c. der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, mehrfach und qualifiziert durch Gewinnabsicht sowie teilweise bandenmässig, sowie d. der Geldwäscherei zum Nachteil von C.________ alias AV.________, genannt AW.________, für schuldig zu erklären. 2. In Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils sei A.________ zu a. einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten