3. zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 19‘307.10 an die Straf- und die Zivilklägerin E.________ (ehemals E.________) für die Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren; 4. zur Bezahlung einer Parteientschädigung gemäss eingereichter Kostennote an die Strafund Zivilklägerin E.________ (ehemals E.________) für die Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren; 5. zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 8‘000.00, zuzüglich Zins von 5 % seit dem 14.01.2010 an die Straf- und Zivilklägerin E.________ (ehemals E.________);