zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt 95 Tagen; 2. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend insgesamt CHF 2‘700.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Untersuchungsrichteramtes I Berner Jura-Seeland, Biel vom 07.09.2010. Der Vollzug sei aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen; 3. zur Bezahlung der gesamten erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 1‘500.00 gemäss Art. 21 VKD).