3. der Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, mehrfach und qualifiziert durch Gewinnabsicht sowie teilweise als Bande, begangen in der Zeit von 2009 bis zirka Juli 2011 in K.________ im Salon „G.________“ durch Erleichtern des illegalen Aufenthaltes sowie durch illegale Beschäftigung der nachfolgend aufgeführten Personen: - H.________, genannt AT.________, während zirka zwei Wochen im Jahr 2009; - L.________, genannt AU.________, von zirka November 2008 bis März / April 2009; - C.________, alias AV.________, genannt AW.________, zirka im Juli 2011; - M.________, zirka im Juli 2011;