Staatsanwältin S.________ stellte und begründete ihrerseits die folgenden Anträge (pag. 4301 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 13.06.2018 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs vom Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, angeblich mehrfach und qualifiziert begangen durch Gewinnabsicht sowie bandenmässig, begangen durch Beschäftigung von I.________ im Sommer 2006 während zirka einem Monat sowie durch deren Beherbergen.