des Fedpol zwischen September 2016 und dem 23. März 2017, gutgeheissen. Die übrigen Anträge der Verteidigung dagegen wurden abgewiesen. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Edition des Urteils inklusive Begründung in Sachen Q.________ wurde ebenfalls gutgeheissen (pag. 3854 ff.). Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug und ein aktueller Leumundsbericht über die Beschuldigte eingeholt (pag. 4007; pag. 4266 ff.). Zudem wurde die Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung ergänzend einvernommen (pag. 4278 ff.).