3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 30. Mai 2019 beantragte Rechtsanwalt B.________ namens der Beschuldigten, es sei die in der Beilage eingereichte ambulante Untersuchung der Beschuldigten durch die N.________ vom 21. November 2017 zu den Akten zu erkennen. Sodann sei ein psychiatrisches Gutachten über die Beschuldigte in Auftrag zu geben, welches ihre intellektuellen Fähigkeiten abkläre und insbesondere über eine mögliche Minderintelligenz Auskunft gebe. Weiter sei bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, der gesamte E- Mailverkehr der Staatsanwaltschaft mit Herrn und Frau E.______