2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 23. Juni 2018 fristgerecht Berufung an (pag. 3643). Mit Verfügung vom 14. Mai 2019 wurde die gegenüber der Beschuldigten angeordnete Ersatzmassnahme verlängert (pag. 3801 f.). Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 9. Mai 2019 (pag. 3782) reichte die Beschuldigte am 30. Mai 2019 form- und fristgerecht ihre Berufungserklärung ein und teilte mit, dass sie das Urteil nur in Teilen anfechte (pag. 3803 ff.).