Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Des Weiteren auferlegte es der Beschuldigten die auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (3/4) von CHF 73‘529.90 (pag. 3589 ff., Ziff. II. des angefochtenen Urteils). Im Zivilpunkt verurteilte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland die Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 6‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 31. August 2011 an C.________ und zur Bezahlung von CHF 8‘000.00 Genugtuung zu-