Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte die Beschuldigte in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten (unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft). Weiter verurteilte es die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Untersuchungsrichteramtes I Berner Jura- Seeland vom 7. September 2010. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.