(ehemals E.________) von ca. November 2009 bis Ende März 2010, der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, mehrfach und qualifiziert durch Gewinnabsicht und teilweise bandenmässig begangen in der Zeit vom November 2009 bis ca. Juli 2011 in K.________ durch Beschäftigen ohne Bewilligung und durch Beherbergen von L.________, von C.________ und von M.________ sowie der Geldwäscherei, gewerbsmässig begangen in der Zeit zwischen November 2008 bis Juli 2011 in K.________ betreffend L.________, C.________ und E.________. Das Regionalgericht