_, während ca. zwei Wochen im Jahr 2009, von I.________ während ca. einem Monat im Sommer 2006 und von J.________, während ca. fünf Tagen in der ersten Hälfte des Jahres 2011 sowie der Geldwäscherei, angeblich begangen während zwei Wochen im Jahr 2009 betreffend H.________, frei. Dies unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4), insgesamt bestimmt auf CHF 12‘807.65, an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilmässigen Entschädigung (1/4) an die amtliche Verteidigung der Beschuldigten (pag. 3588, Ziff. I. des angefochtenen Urteils).