1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. Juni 2018 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) von den Anschuldigungen des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution, angeblich begangen während zwei Wochen im Jahr 2009 im Salon «G.________» zum Nachteil von H.________, der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz angeblich mehrfach und qualifiziert durch Gewinnabsicht sowie bandenmässig begangen, durch Beschäftigen ohne Bewilligung sowie durch Beherbergen von H.________, während ca. zwei Wochen im Jahr 2009, von I._