Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bezirksgericht Einsiedeln (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 16 Bern, 10. Februar 2020 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: