Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 12. Februar 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ schuldig erklärt wurde: 1.1. des Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand (unter qualifiziertem Alkoholeinfluss von mind. 1,92 Gewichtspromille); 1.2. des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung (trotz entzogenem Führerausweis); 1.3. der einfachen Verkehrsregelverletzung durch mangelnde Aufmerksamkeit; 1.4. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall (ohne Personenschaden); alles begangen bzw. festgestellt am 13. Oktober 2016 in Hindelbank (Ziff.