11. Amtliche Entschädigung Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ wird die Entschädigung gestützt auf die Honorarnote vom 12. Februar 2019 (pag. 214 ff.), welche zu keinen Beanstandungen Anlass gibt, festgesetzt. Rechtsanwalt B.________ ist mit CHF 4‘732.15 durch den Kanton Bern zu entschädigen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___