Mit Urteil des Untersuchungsamtes Altstätten vom 7. Juni 2012, mit Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 12. Januar 2016 und mit Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. Februar 2018 und 18. Juni 2018 (vgl. pag. 200 ff. bzw. pag. 284 ff.). Dabei liegt in Bezug auf das Urteil des Bezirksgericht Einsiedeln vom 12. Januar 2016 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifiziert), begangen vom 2. bis 3. April 2015, ein Wiederholungsfall innert fünf Jahren vor, was gemäss den VBRS-Richtlinien zu einer Verdoppelung des empfohlenen Strafmasses führt. Zudem wurden gegenüber dem Beschuldigten diverse Administrativmassnahmen verhängt (vgl. pag. 204 und pag. 287).