10 Schliesslich sind die Täterkomponenten zu berücksichtigen. Wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, fällt negativ ins Gewicht, dass der automobilistische Leumund des Beschuldigten vorbelastet ist (vgl. pag. 247, S. 19 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wurde bereits mehrfach wegen SVG- Widerhandlungen verurteilt: Mit Urteil des Untersuchungsamtes Altstätten vom 7. Juni 2012, mit Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 12. Januar 2016 und mit Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. Februar 2018 und 18. Juni 2018 (vgl. pag.