Von seinem verbleibenden Geld habe er es nicht bezahlt (p. 209 Z. 12 ff.). Die aktuelle Lohnpfändung sei aber wegen Krankenkassenprämien und eines Privatkredits (p. 207 Z. 18 ff.). Der Beschuldigte hat somit keinen Willen gezeigt, die bisherigen Geldstrafen und Bussen aus eigenem Antrieb zu bezahlen. Er kann noch nicht mal sagen, ob diese bezahlt sind oder nicht.»