Mit Urteil des Untersuchungsamtes Altstätten vom 07.06.2012 wurde der Beschuldigte unter anderem erneut wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Ausweis zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 60.00 verurteilt. Zuerst verlängerte das Kreisgericht Werden- berg-Sarganserland die Probezeit am 06.08.2013 und schliesslich wurde die bedingt ausgesprochene Strafe mit Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln mit Urteil vom 12.01.2016 widerrufen (p. 201 f.).