8 ner unbedingten Busse von CHF 1‘000.00 verurteilt. Die bedingt ausgesprochene Strafe wurde durch das Untersuchungsamt Altstätten am 07.06.2012 widerrufen (p. 200 f.). Der Widerruf zeigte offensichtlich keine Wirkung, obwohl der Beschuldigte eine Geldstrafe von CHF 4‘050.00 zu bezahlen hatte. Mit Urteil des Untersuchungsamtes Altstätten vom 07.06.2012 wurde der Beschuldigte unter anderem erneut wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Ausweis zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 60.00 verurteilt.