9.3 Führen eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis eine Strafe ab 18 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mind. CHF 600.00 vor (S. 10 Ziff. II.2.4 der VBRS-Richtlinien).