Fahrerflucht, ist die Strafe zu erhöhen. Ein Wiederholungsfall innert 5 Jahren führt i.d.R. zur Verdoppelung der nach diesen Richtlinien für den neuen konkreten Sachverhalt auszusprechenden Strafe. Vorliegend liegt die rückgerechnete Blutalkoholkonzentration mit 1.92 Promille in der Mitte zwischen den beiden Promillewerten gemäss Normsachverhalt. Die Vorinstanz ging aufgrund dessen von rund 110 Strafeinheiten aus.