4. Anträge der Verteidigung Der Beschuldigte lässt im Berufungsverfahren beantragen, er sei in der Hauptsache zu einer bedingten Geldstrafe zu verurteilen. Eventualiter sei eine unbedingte Geldstrafe auszufällen, subeventualiter eine bedingte Freiheitsstrafe. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen, dem Beschuldigten sei für das Berufungsverfahren eine angemessene Parteientschädigung auszurichten und das amtliche Honorar sei für das Berufungsverfahren festzusetzen (vgl. Berufungserklärung vom 27. Mai 2019 [pag. 268] und Berufungsbegründung vom 6. September 2019 [pag. 299]).