3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im oberinstanzlichen Verfahren über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug, datierend vom 25. Juli 2019 (pag. 284 ff.), ein Auszug des Bundesamts für Strassen ASTRA betreffend die über den Beschuldigten verhängten Administrativmassnahmen, datierend vom 25. Juli 2019 (pag. 287), sowie ein Leumundsbericht, datierend vom 6. August 2019 (pag. 292 f.), inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 294 f.) eingeholt.