I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges, angeblich begangen am 1. Dezember 2014 in E.________, wird eingestellt. II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der fahrlässigen schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 1. Dezember 2014 in E.________(Ortschaft), zum Nachteil von C.________. III. 1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12‘394.60 werden dem Kanton Bern auferlegt.