Er muss Bremsbereitschaft erstellen und die Geschwindigkeit reduzieren, wenn diese ihre Absicht kundtun, den Fussgängerstreifen überqueren zu wollen, oder wenn deren Absicht unklar ist. Der Fahrzeugführer ist in der Regel demgegenüber nicht gehalten, vor dem Fussgängerstreifen abzubremsen, wenn sich keine Fussgänger in der Nähe aufhalten, wenn ein unerwartetes Auftauchen von Fussgängern ausgeschlossen werden kann oder wenn man ihm klar zu verstehen gibt, dass er den Vortritt beanspruchen kann.