Es kann diesbezüglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag, 366 f., S. 16 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 17.2 Natürliche und adäquate Kausalität Die Zurechenbarkeit des Erfolgs erfordert zunächst als notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung, dass die in Frage stehende Handlung ihn verursacht hat.