Für diese Strecke benötigt ein Fahrzeug mit 50 km/h 9.7 Sekunden (pag. 222). Sodann haben die Messungen im Rahmen des verkehrstechnischen Gutachtens ergeben, dass die Kollisionsstelle zwischen 2.2 Meter und 2.6 Meter von der Gehwegkante entfernt gelegen haben muss. In der Minimalvariante würde eine Fussgängerin 2.3 Sekunden bei einer Strecke von 2.2 Meter und einer Laufgeschwindigkeit von 3.5 km/h benötigen. In der Maximalvariante – von welcher zu Gunsten des Beschuldigten unbestrittenermassen auszugehen ist – würde eine Fussgängerin dagegen 1.9 Sekunden bei einer Strecke von 2.6 Meter und einer Laufgeschwindigkeit von 5 km/h benötigen (pag.