Am Fussgängerstreifen angelangt, ist die Unfallstelle dagegen in beide Richtungen übersichtlich und weitgehend frei von Sichtbehinderungen. Das verkehrstechnische Gutachten legt schlüssig dar, dass der Bereich des Fussgängerstreifens 124 Meter von der Kollisionsstelle entfernt bereits erkennbar ist. Mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h werden für diese Strecke 8.9 Sekunden benötigt. Vom Zeitpunkt, als das Fahrzeug eindeutig durch eine Fussgängerin mit 1.62 Meter Körpergrösse erkannt werden kann, wurden 136 Meter bemessen. Für diese Strecke benötigt ein Fahrzeug mit 50 km/h 9.7 Sekunden (pag.