159, Z. 17-19). Sie habe beabsichtigt, gerade über den Fussgängerstreifen zu gehen. Sie sei normal gegangen und nicht gerannt. Sie habe kein Fahrzeug kommen sehen oder gehört. Sie sei losgegangen und plötzlich sei das Fahrzeug sehr schnell gekommen. Auf Vorhalt, wonach ein Fahrzeug frühestens ab 124 Meter Entfernung gesehen werden könne (vgl. hierzu pag.