Umschreibung der Sachverhaltselemente, die für eine Subsumption unter die anwendbaren Straftatbestände erforderlich sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_267/2019 E. 3.2 mit Hinweisen). Bei Fahrlässigkeitsdelikten sind in der Anklageschrift die Umstände anzugeben, aus denen sich ergeben soll, dass der Beschuldigte pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt hat (HEIMGARTNER/NIGGLI, in: Basler Kommentar,