Sie erlitt einen offenen Oberschenkelbruch links mit Wadenbeinfraktur, auf der rechten Seite sodann eine Tibiaplateaufraktur, eine Wadenbeinfraktur sowie einen Ausriss des Kreuzbandes. Weiter sind eine schwere Gehirnerschütterung, mehrere Blutergüsse an der Stirn und diverse Schürfwunden an beiden Beinen festgestellt worden. Sie befand sich zu keinem Zeitpunkt in Lebensgefahr. Die Privatklägerin musste sich schliesslich