Sie trug am Unfalltag eine schwarze Jacke mit kleinen weissen Punkten (pag. 166), einen weiss-schwarzen Pullover und einen schwarzen Rock. Sie erlitt durch die Kollision erhebliche Verletzungen. Die daraus resultierende Beeinträchtigung zeigt andauernde Folgen, was die Ausrichtung einer Integritätsentschädigung gemäss der Verfügung der Suva vom 21. Dezember 2017 belegt. Sie erlitt einen offenen Oberschenkelbruch links mit Wadenbeinfraktur, auf der rechten Seite sodann eine Tibiaplateaufraktur, eine Wadenbeinfraktur sowie einen Ausriss des Kreuzbandes.