Er habe den Tempomat nach dem Kreisel, also in der Unterführung, eingeschaltet. Sobald er die Geschwindigkeit erreicht habe, schalte er immer den Tempomaten ein. Er schalte diesen sehr oft ein, sogar innerorts (pag. 26, Z. 53-55). Diese Angaben decken sich mit dem verkehrstechnischen Gutachten vom 4. April 2017. Die Gutachter legten ihren Berechnungen eine Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h zugrunde, da sich eine höhere Geschwindigkeit infolge fehlender objektiver Hinweise nicht nachweisen lasse. Das Schadensbild, die Splitter des Scheinwerfers, wie auch die in den Akten beschriebenen Endlagen würden auf eine Ausgangsgeschwindigkeit von ca. 50 km/h hinweisen (pag.