Am rechten Kandelaber befindet sich zudem das Signal «Standort eines Fussgängerstreifens», welches die Lage des Fussgängerstreifens verdeutlicht (pag. 15). Unbestritten ist weiter, dass die Privatklägerin auf dem Trottoir von der Seite gekommen ist, auf welcher vor dem Fussgängerstreifen kein Kandelaber an-