Die Verjährung ist am 1. Dezember 2017 eingetreten. Das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland datiert vom 19. Januar 2018, mithin nach Eintritt der Verfolgungsverjährung. Das Verfahren ist folglich einzustellen. III. Sachverhalt und Beweiswürdigung