2. Ziff. II des erstinstanzlichen Urteils sei aufzuheben, und das Verfahren gegen A.________ vom Vorwurf des Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugs, angeblich begangen am 01.12.2014 in E.________(Ortschaft), F.________(Strasse), sei einzustellen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen