2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Privatklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 24. Januar 2018 fristgerecht Berufung an (pag. 347). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 15. Januar 2019 (pag. 376) reichte die Privatklägerin am 4. Februar 2019 form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein und beschränkte diese auf den Freispruch von der Anschuldigung der fahrlässigen (schweren) Körperverletzung und dessen Folgen (pag.