I. des erstinstanzlichen Urteils). Hingegen erklärte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland den Beschuldigten schuldig des Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges, begangen am 1. Dezember 2014 in E.________(Ortschaft), und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00 und zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 150.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf drei Tage festgesetzt (pag. 342, Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteils).