2. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion 2019.POMGS.237 vom 2. Mai 2019 wird aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 3. Die Kosten für das vorinstanzliche Verfahren von CHF 200.00 und für das oberinstanzliche Beschwerdeverfahren von CHF 1‘000.00 werden vom Kanton Bern getragen. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer - der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste