4 der Ratenzahlung nach erfolgtem Aufgebot zum Strafantritt. Die POM verwies dabei auf den Entscheid der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 17. März 2011, wonach Zahlungserleichterungen bzw. Ratenzahlungen nach der Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr vorgesehen seien (SK 11 13). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Entscheid noch nach altem Recht erfolgte.